Universitätsprofessur – Spitzenforschung und Lehre an der Hochschule
Die Universitätsprofessur gilt als eine der höchsten Positionen in der akademischen Welt. Sie steht für exzellente Forschung, anspruchsvolle Lehre und eine zentrale Rolle in der wissenschaftlichen Selbstverwaltung. Dieser Beitrag erläutert, was eine Universitätsprofessur ausmacht, welche Voraussetzungen gelten und warum sie als Kernstück der Hochschullandschaft angesehen wird.
Was ist eine Universitätsprofessur?
Eine Universitätsprofessur ist eine hauptberufliche Professur an einer Universität mit Schwerpunkt auf Forschung und Lehre. Universitätsprofessorinnen und -professoren sind entweder verbeamtet oder in einem unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis angestellt. Sie vertreten ihr Fach in voller Breite und tragen Verantwortung für dessen Weiterentwicklung.
Im Unterschied zu anderen Professurformen ist die Universitätsprofessur besonders stark auf Spitzenforschung ausgerichtet und eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbunden.
Aufgaben einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors
Forschung auf internationalem Niveau
Ein zentrales Merkmal der Universitätsprofessur ist die Verpflichtung zu eigenständiger, international sichtbarer Forschung. Dazu gehören:
- Publikationen in renommierten Fachzeitschriften
- Einwerbung von Drittmitteln
- Leitung von Forschungsprojekten und -verbünden
- Aufbau und Führung von Arbeitsgruppen
- Lehre und Nachwuchsförderung
Universitätsprofessorinnen und -professoren sind maßgeblich an der Lehre beteiligt:
- Vorlesungen, Seminare und Übungen
- Betreuung von Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten
- Mitwirkung an Promotions- und Habilitationsverfahren
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein Kernbestandteil der Professur.
Selbstverwaltung und akademische Verantwortung
Neben Forschung und Lehre übernehmen Universitätsprofessoren Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung, etwa:
- Mitarbeit in Fakultätsräten und Senaten
- Mitgestaltung von Studiengängen
- Beteiligung an Berufungsverfahren
Voraussetzungen für eine Universitätsprofessur
Klassischer akademischer Werdegang
Der Weg zur Universitätsprofessur ist in der Regel klar strukturiert und stark formalisiert. Übliche Voraussetzungen sind:
- Abitur oder gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- Promotion
zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z. B. Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen)
Alternative Bildungswege sind hier die Ausnahme und spielen im Vergleich zu Honorar- oder Gastprofessuren kaum eine Rolle.
Wissenschaftliche Exzellenz
Neben formalen Abschlüssen sind entscheidend:
- ein exzellentes Publikationsprofil
- internationale Forschungserfahrung
- erfolgreiche Drittmitteleinwerbung
- didaktische Eignung
Ausschreibung und Auswahl
Universitätsprofessuren werden öffentlich ausgeschrieben. Das Berufungsverfahren umfasst:
- Begutachtung der wissenschaftlichen Leistungen
- Lehrproben
- Fachgespräche
- Bewertungen durch interne und externe Gutachter
Das Verfahren ist kompetitiv und kann mehrere Monate bis Jahre dauern.
Ruf und Berufung
Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten einen Ruf auf die Professur. Nach Verhandlungen über Ausstattung, Besoldung und Aufgaben erfolgt die formelle Berufung.
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