Habilitation und alternative Qualifikationswege zur Professur

Die Habilitation gilt in Deutschland traditionell als der „klassische“ Qualifikationsweg in Richtung Universitätsprofessur, weil sie zwei Dinge sichtbar macht, die in Berufungsverfahren immer wieder gefragt sind: erstens eine eigenständige, inhaltlich tragfähige Forschungslinie, zweitens die Fähigkeit, ein Fach in der Breite universitär zu vertreten und zu lehren.

Inhaltlich geht es nicht nur um „noch eine größere Schrift“ nach der Promotion, sondern um eine Leistung, die über Jahre hinweg Anschlussfähigkeit beweist: Publikationen, Drittmittel, wissenschaftliche Vernetzung, Betreuung von Nachwuchs, Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung – und eben Lehre, die nicht nur gehalten, sondern konzipiert und verantwortet wird. Formell ist die Habilitation häufig mit der Feststellung der Lehrbefähigung und der Lehrbefugnis verbunden; je nach Landesrecht und Hochschule kann daraus die Venia legendi für ein bestimmtes Fach hervorgehen, oft sichtbar im Status als Privatdozentin oder Privatdozent. Diese Logik ist bis heute in vielen Regelwerken und Fakultätskulturen präsent, auch wenn sie längst nicht mehr der einzige Weg ist. Was dabei gern unterschätzt wird:

Die Habilitation ist weniger ein einheitliches „Produkt“ als ein Verfahren. Anforderungen, Formate (Habilitationsschrift oder kumulativ), Prüfungsbestandteile und Lehrleistungen unterscheiden sich spürbar zwischen Standorten und Ländern. Für den praktischen Blick heißt das: Wer „Habilitation“ sagt, meint im Kern den Nachweis „zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen“ – aber die konkrete Ausgestaltung hängt an der jeweiligen Hochschule und dem Landesrecht.

„Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“: warum viele Wege heute als habilitationsäquivalent gelten

In der Sprache des Hochschulrechts ist häufig nicht die Habilitation selbst der Dreh- und Angelpunkt, sondern die Idee zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen nach der Promotion. Genau hier liegt die Tür für Alternativen: Wenn ein Berufungsgremium überzeugt ist, dass jemand wissenschaftlich und didaktisch auf Professurniveau arbeitet, kann dieser Nachweis auch ohne formale Habilitation gelingen. In Gesetzen und hochschulischen Ordnungen taucht deshalb immer wieder die Formulierung auf, dass die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit „in der Regel“ durch die Promotion nachgewiesen wird und zusätzliche Leistungen darüber hinaus erwartet werden – die Habilitation ist dann ein typischer, aber nicht zwingender Weg. Ein Blick in konkrete Landesnormen macht das greifbar: Baden-Württemberg nennt als Einstellungsvoraussetzungen neben Studium, pädagogischer Eignung und Promotion ausdrücklich zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die nicht ausschließlich als Habilitation gedacht sind. 

In der Praxis bedeutet „habilitationsäquivalent“ meist ein Bündel aus belastbaren Indikatoren: peer-reviewte Publikationen in angemessener Zahl und Qualität, sichtbare Eigenständigkeit (nicht nur „mitgelaufen“), Erfahrungen in Einwerbung und Leitung von Drittmittelprojekten, internationale Kooperationen, sowie ein Lehrprofil, das mehr ist als einzelne Lehraufträge. Das Ganze muss stimmig sein: Wer eine Professur anstrebt, braucht eine erkennbare fachliche Klammer, eine Art roten Faden, der Forschung, Lehre und Transfer verbindet. Gerade weil Berufungsverfahren vergleichend arbeiten, zählt weniger das einzelne Ausrufezeichen als die über Jahre konsistente Linie. Und genau diese Linie kann auf mehreren Wegen entstehen.

Der Kern bleibt gleich – die Verpackung ändert sich

Ob Habilitation, Juniorprofessur oder Gruppenleitung: Bewertet wird am Ende die Kombination aus wissenschaftlicher Exzellenz, Selbstständigkeit und Lehrfähigkeit. 

Die Juniorprofessur wurde genau mit dem Ziel geschaffen, wissenschaftliche Selbstständigkeit früher zu ermöglichen und die lange Qualifikationskette zu entzerren. An vielen Universitäten ist sie ausdrücklich als Qualifikationsweg zur Professur etabliert – mit eigener Lehre, eigener Forschung und (je nach Ausgestaltung) der Möglichkeit, „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“ innerhalb dieser Rolle zu erbringen. Hochschulen beschreiben das häufig sehr konkret: Eine Juniorprofessur erlaubt, Aufgaben in Forschung und Lehre wie in einer regulären Professur zu übernehmen und ein eigenes Profil aufzubauen, statt sich erst über Jahre in Zwischenrollen zu qualifizieren. 

Wichtig ist dabei der Realitätscheck: „Juniorprofessur“ ist nicht automatisch „Tenure Track“ und nicht automatisch „Lebenszeit“. Es gibt Varianten mit Zwischenevaluationen, mit Verlängerungsoptionen und mit sehr unterschiedlichen Erwartungsbildern. In Berufungsverfahren zählt am Ende trotzdem, was daraus geworden ist: eine klare Publikations- und Drittmittelspur, erfolgreiche Lehre, sichtbare Unabhängigkeit. Wer über eine Juniorprofessur kommt, wird häufig genau daran gemessen, was die Habilitation traditionell liefern sollte – nur eben im Format einer Professur auf Zeit. Das kann sich menschlich anders anfühlen: mehr Verantwortung, mehr Sichtbarkeit, manchmal auch mehr Tempo. Inhaltlich ist die Idee aber schlicht: Professur lernen, indem man sie bereits (in abgespeckter, befristeter Form) ausübt. Damit wird die Habilitation nicht „abgeschafft“, aber sie wird in vielen Fächern und Standorten funktional ersetzt.

Was Berufungskommissionen bei Alternativen zur Habilitation konkret „lesen“ wollen

Wenn die Habilitation fehlt, entsteht keine „Lücke“, sondern eine Bewertungsaufgabe: Das Gremium muss auf Basis anderer Evidenzen entscheiden, ob die zusätzliche wissenschaftliche Leistung erbracht ist und ob die Person das Fach in Forschung und Lehre vertreten kann. Rechtsseitig ist die Logik oft offen genug, um Alternativen zu tragen; das Hochschulrahmengesetz nennt als Einstellungsvoraussetzungen neben Studium und pädagogischer Eignung die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel durch die Promotion) und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen – ohne die Habilitation als einzig zulässigen Beweisweg festzuschreiben. 

Praktisch wird dann sehr genau hingeschaut, ob das Profil „professoral“ wirkt. Das ist selten eine einzelne Zahl, sondern ein Gesamtbild: Wer hat eine eigenständige Forschungslinie, die nicht an der Doktorarbeit klebt? Wer hat sichtbar eigenverantwortlich gearbeitet – also als Letztautorin, Seniorautor, Projektleitung, PI? Wer kann Lehre gestalten, Prüfungen verantworten, Curricula mitentwickeln? Wer kann Teams führen, Konflikte moderieren, Ressourcen steuern? Genau hier kommt die Habilitation als Bezugspunkt wieder ins Spiel: Sie steht kulturell für Breite, Tiefe und Lehrfähigkeit. Alternative Wege müssen diese Signale auf andere Weise senden, am besten konsistent über mehrere Jahre und Stationen hinweg. Wer das versteht, kann die eigene Laufbahn besser dokumentieren: nicht als Selbstdarstellung, sondern als nachvollziehbare Spur, die ein externes Gremium zügig lesen kann.