Berufungsverfahren für Professoren verständlich erklärt
Ein Berufungsverfahren beginnt selten mit der Ausschreibung, sondern mit der Feststellung: Diese Professur wird gebraucht, fachlich wie strategisch. Intern heißt das Freigabe. Je nach Bundesland und Hochschule laufen dafür feste Wege über Präsidium/Rektorat, Fakultät, teilweise Ministerium oder Stiftungsrat. Der Grund ist simpel: Eine Professur ist keine normale Stelle, sondern ein dauerhaftes Struktur- und Budgetversprechen. Fast überall gilt als Grundprinzip die „Bestenauslese“ nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; daraus leitet sich der Anspruch ab, dass das Verfahren nachvollziehbar, regelkonform und dokumentiert abläuft.
In der Praxis steckt der Mehrwert für Bewerbende genau hier: Wer versteht, dass das Verfahren schon vor der Ausschreibung über Profil, Ressourcen und Prioritäten entschieden wird, liest Stellenausschreibungen anders. Formulierungen wie „Schwerpunkt in …“, „Erwartet wird …“ oder „Mitwirkung an …“ sind selten Zufall, sondern Ergebnis dieser frühen Phase. Viele Hochschulen arbeiten dabei mit internen Leitfäden, die Schrittfolgen und Zuständigkeiten präzisieren; das macht die Abläufe später weniger „mystisch“, aber nicht unbedingt schneller.
Ausschreibung und Profil
Die Ausschreibung ist die öffentliche Übersetzung eines internen Anforderungsprofils. Meist wird sie breit veröffentlicht, weil Professuren grundsätzlich offen besetzt werden sollen. Typisch sind fachliche Kerngebiete, Aufgaben in Lehre und Forschung, Erwartungen an Drittmittel- oder Transferfähigkeit, manchmal spezielle Lehrformate oder Studiengangsaufbau. Was unterschätzt wird: Die Anzeige ist oft zugleich Filter und Gesprächsangebot. Ein paar Wörter können die Zielgruppe stark eingrenzen, etwa wenn explizit „anwendungsorientiert“, „internationaler Track Record“ oder „Erfahrung in der Studiengangsentwicklung“ steht. Aus Hochschulsicht muss das Profil so präzise sein, dass eine Kommission später begründen kann, warum Kandidat A vor Kandidat B liegt. Genau deshalb werden Kriterien häufig vorab festgelegt und später an Unterlagen gespiegelt. Handreichungen und Leitfäden beschreiben diesen Schritt sehr konkret: Kriterienbildung, formale Mindestanforderungen, Auswahl in Etappen, dann Einladungen.
Für Bewerbende bedeutet das ganz praktisch: Unterlagen sind nicht nur „Werbung“, sondern Belegführung entlang des Profils. Wer seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte so formuliert, dass sie an die Ausschreibung andocken, erleichtert der Kommission die Arbeit. Das ist kein Trick, sondern die Logik eines regelgebundenen Auswahlprozesses.
In Stellenausschreibungen taucht der Begriff Habilitation heute seltener explizit auf als früher. Stattdessen finden sich Formulierungen wie „herausragende wissenschaftliche Leistungen“, „nachgewiesene Lehrbefähigung“ oder „wissenschaftliche Selbstständigkeit“. Diese Begriffe sind bewusst offen gehalten. Sie ermöglichen es Hochschulen, unterschiedliche Karrierewege zu berücksichtigen, ohne das Verfahren rechtlich angreifbar zu machen. Die Habilitation ist dabei eine mögliche, aber nicht die einzige Form, diese Anforderungen zu erfüllen.
Für Universitätsprofessuren, insbesondere im W3-Bereich, bleibt die Habilitation jedoch ein starkes Signal. Sie bündelt mehrere Nachweise in einem formalen Akt: vertiefte Forschungsleistung, Lehrbefähigung und wissenschaftliche Eigenständigkeit. In vielen Fächern fungiert sie faktisch als Referenzrahmen, auch wenn rechtlich gleichwertige Leistungen zugelassen sind. Für Bewerbende ohne Habilitation bedeutet das nicht automatisch einen Nachteil, wohl aber die Notwendigkeit, Gleichwertigkeit sehr klar zu belegen. Das Berufungsverfahren liest Qualifikationen immer im Licht des ausgeschriebenen Profils.
Berufungskommission und Vorauswahl
Die Berufungskommission ist das operative Herzstück. In ihr sitzen typischerweise Professoren des Fachs, weitere Statusgruppen (wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende), oft Gleichstellungs- oder Schwerbehindertenvertretung sowie je nach Hochschule beratende Mitglieder. Das Ziel ist nicht „Gefälligkeit“, sondern ein formal legitimiertes Urteil, das fachlich trägt und intern abgesichert ist. Viele Verfahren sehen eine zweistufige Auswahl vor: Erst Aktenlage, dann Anhörungen.
In der Aktenphase wird sortiert, aber nicht beliebig. Die Kommission arbeitet entlang der Kriterien, die zur Ausschreibung passen, und dokumentiert. Hier zählt das, was prüfbar ist: Publikationsprofil (je nach Fach), Lehrpraxis, Projekterfahrung, Betreuungserfahrung, Beiträge zur Selbstverwaltung, manchmal Transfer oder Kooperationen. Parallel werden häufig Referenzen eingeholt oder informelle Vorab-Einschätzungen gesammelt, wobei die formalen Schritte später entscheidend bleiben. Ein nützlicher Realitätsanker: Die Kommission muss am Ende eine Reihenfolge begründen können, die vor weiteren Gremien und gegebenenfalls rechtlicher Prüfung standhält. Dass das Verfahren deshalb als „bürokratisch“ wirkt, ist oft der Preis für Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung.
Lehrprobe, Vortrag, Gespräch
Wer eingeladen wird, kommt in den sichtbaren Teil des Verfahrens. Umgangssprachlich heißt das „Vorsingen“: Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren ihre fachliche Ausrichtung und zeigen, wie sie lehren. Academics beschreibt diesen Kernschritt als Moment, in dem die vielversprechendsten Kandidat:innen ihre Eignung unter Beweis stellen, bevor Gutachten und Liste folgen.
Die genaue Dramaturgie variiert: häufig ein wissenschaftlicher Vortrag, eine Lehrprobe oder Lehrsimulation, dazu Gespräche mit der Kommission und manchmal mit Hochschulleitung oder Studierenden. Bewertet wird nicht nur Brillanz, sondern Passung zur Lehre: Verständlichkeit, Struktur, Umgang mit Fragen, didaktische Entscheidungen, Bezug zum Curriculum. Gerade bei Hochschulen mit starkem Lehrprofil ist das kein Nebenschauplatz, sondern ein zentrales Kriterium. Viele Leitfäden regeln auch, wie Feedback und Eindrücke dokumentiert werden, damit nicht nur „Bauchgefühl“ bleibt.
Wer als Bewerbender den Mehrwert mitnimmt: Dieser Teil ist weniger Prüfungsangst als Übersetzungsarbeit. Es geht darum, die eigene Forschung und Erfahrung so zu vermitteln, dass Studierende und Kollegium verstehen, wie daraus verlässliche Lehre, Betreuung und Studiengangsentwicklung werden.
Gutachten und Berufungsliste
Nach den Anhörungen wird es wieder leiser, aber nicht weniger entscheidend. Üblich sind externe Gutachten, oft von anerkannten Fachpersonen außerhalb der Hochschule. Der Sinn ist klar: Ein internes Urteil bekommt fachliche Rückversicherung, zugleich wird die Vergleichbarkeit gestärkt. Danach erstellt die Kommission die Berufungsliste, häufig mit drei Namen in Reihenfolge.
Dass „die Liste“ so zentral ist, liegt daran, dass sie durch weitere Gremien läuft: Fakultätsrat, Senat oder andere Gremien, je nach Hochschule zusätzlich eine externe oder ministerielle Ebene. Leitfäden wie der der HU Berlin beschreiben genau diesen Weg der Beschlussfassungen nach dem Kommissionsbeschluss.
Für Bewerbende ist das eine der frustrierendsten, aber auch lehrreichsten Phasen: Die Kommunikation wird formaler, Zeiträume dehnen sich, weil mehrere Instanzen beteiligt sind. Inhaltlich entscheidet sich hier, wie sauber die Begründungen sind. Denn Listenplatzierungen müssen auf Kriterien und dokumentierte Eindrücke zurückgeführt werden. Und ja: Auch rechtlich ist die Listenerstellung ein sensibler Punkt, weil Bewerbende einen Anspruch auf fehlerfreie Verfahrensdurchführung haben.
Ruf, Verhandlung, Ernennung
Wenn die Hochschulleitung sich für eine Person entscheidet, kommt der Ruf. Ab da trennt sich das Verfahren in zwei Spuren: formale Schritte Richtung Ernennung und praktische Verhandlungen über Rahmenbedingungen. Academics fasst dazu passend zusammen, dass nach der Liste die Hochschulleitung entscheidet und den Ruf erteilt.
Bei W2- und W3-Professuren sind Berufungsverhandlungen üblich, in denen Ausstattung und – im Rahmen des Systems – auch Leistungsbezüge eine Rolle spielen können.
Wie das genau aussieht, hängt stark vom Landesrecht ab; in Nordrhein-Westfalen etwa sind Berufungs-Leistungsbezüge rechtlich als Ausnahme begründet und an Bedingungen geknüpft.
Parallel laufen formale Mitteilungen an unterlegene Bewerbende und Wartefristen, bevor die Ernennung vollzogen werden kann; rechtliche Perspektiven auf den Ablauf nennen solche Fristen explizit.
Der Mehrwert für Kandidat:innen liegt hier im Verständnis, dass „Ruf“ nicht nur Anerkennung ist, sondern ein Prozessfenster: Ausstattung, Labor- oder Personalmittel, Lehrdeputat-Details, Startpakete, Raumfragen – all das ist die operative Grundlage dafür, ob man die Professur so ausfüllen kann, wie es Ausschreibung und eigenes Konzept versprochen haben.
Mit uns zur Professur
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur nebenberuflichen Professur bzw. zum Professorentitel und vermitteln Ihnen einen Lehrauftrag an einer staatlichen oder privaten Universität oder Hochschule. Unkompliziert, anerkannt und individuell abgestimmt auf Ihren Zeitplan.
Informieren Sie sich über unser Leistungsangebot