Außerplanmäßige Professur – Anerkannte wissenschaftliche Leistung ohne Lehrstuhl
Die außerplanmäßige Professur, oft kurz als „apl. Professur“ bezeichnet, ist eine der eigentümlichsten Positionen im deutschen Wissenschaftssystem. Sie steht für eine formale Anerkennung wissenschaftlicher Leistungen auf Professurenniveau, ohne dass damit ein eigener Lehrstuhl, eine feste Stelle oder eine institutionelle Machtbasis verbunden wäre.
Wer diesen Titel trägt, hat in der Regel eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen vorzuweisen, über Jahre hinweg eigenständig geforscht, publiziert, Drittmittel eingeworben und gelehrt. Und doch bleibt diese Professur merkwürdig schwebend: prestigeträchtig im Titel, fragil in der materiellen Absicherung. Genau in dieser Spannung liegt ihre Bedeutung – und ihr Problem.
Der Weg zur außerplanmäßigen Professur
Der Weg zur außerplanmäßigen Professur ist lang, oft zäh und selten planbar. Nach der Promotion folgt üblicherweise eine Phase intensiver wissenschaftlicher Eigenleistung, meist verbunden mit befristeten Stellen, Projektverträgen oder Stipendien. Die Habilitation oder gleichwertige Leistungen markieren dabei keine Ziellinie, sondern eher eine Eintrittskarte in einen weiteren Bewertungsprozess.
Universitäten prüfen über Jahre hinweg, ob kontinuierliche Forschung, regelmäßige Lehre und akademisches Engagement vorliegen. Erst dann kann – auf Antrag und nach interner Begutachtung – der Titel verliehen werden. Diese Abhängigkeit von institutioneller Gnade wird von Befürwortern als Qualitätssicherung verstanden, von Kritikern jedoch als intransparent und strukturell einseitig.
Rechte, Pflichten und graue Zonen
Mit der außerplanmäßigen Professur gehen bestimmte Rechte einher: das Führen des Professorentitels, die eigenständige Betreuung von Abschlussarbeiten, die Mitwirkung in akademischen Gremien. Gleichzeitig bestehen meist Lehrverpflichtungen, allerdings ohne automatische Vergütung oder feste Einbindung in die Personalstruktur.
Genau hier beginnt die Debatte. Für manche ist die apl. Professur Ausdruck gelebter akademischer Freiheit, ein Raum für Forschung jenseits administrativer Zwänge. Für andere bedeutet sie die Institutionalisierung unbezahlter oder unterbezahlter Arbeit, legitimiert durch symbolisches Prestige. Beide Perspektiven haben ihre Berechtigung, denn die konkrete Ausgestaltung variiert stark zwischen Fakultäten und Bundesländern.
Bedeutung für Karriere und Reputation
In der wissenschaftlichen Öffentlichkeit genießt der Titel der außerplanmäßigen Professorin oder des Professors Anerkennung. Er signalisiert fachliche Exzellenz, Durchhaltevermögen und wissenschaftliche Reife. In Berufungsverfahren kann er ein Pluspunkt sein, ersetzt jedoch keinen Lehrstuhl und garantiert keine Professur auf Lebenszeit.
Außerhalb der Universität, etwa in außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder der Wirtschaft, wird der Titel unterschiedlich wahrgenommen: mal als Ausweis höchster Expertise, mal als schwer einzuordnende Zwischenstufe. Die apl. Professur ist damit Reputationsträger, aber kein Karriereturbo.
Strukturkritik und systemische Fragen
Kritisch betrachtet wirft die außerplanmäßige Professur grundsätzliche Fragen nach der Struktur des Wissenschaftssystems auf. Warum werden Leistungen auf Professurenniveau anerkannt, ohne sie strukturell abzusichern? Ist der Titel ein notwendiges Ventil in einem überfüllten System, in dem es zu wenige Lehrstühle gibt, oder perpetuiert er prekäre Arbeitsverhältnisse unter akademischem Glanz?
Befürworter argumentieren, dass die apl. Professur Flexibilität schafft und wissenschaftliche Vielfalt ermöglicht. Kritiker sehen darin eine Verschiebung von Verantwortung, bei der individuelle Leidenschaft institutionelle Lücken kaschiert.
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