15.12.2025

Verfassungsbeschwerde mehrerer Professorinnen und Professoren aus Thüringen

Wie Welt.de berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Professorinnen und Professoren aus Thüringen gegen die Reform des dortigen Hochschulgesetzes entschieden. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen zentrale Regelungen der Neufassung aus dem Jahr 2018 gewandt und sahen insbesondere ihre durch das Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit verletzt. Mit der nun veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht die Beschwerde jedoch überwiegend zurück.

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Konkret richtete sich die Verfassungsbeschwerde gegen Vorgaben zur Zusammensetzung und Besetzung von Hochschulgremien. Die klagenden Professoren kritisierten, dass ihre Gruppe durch das reformierte Gesetz an Einfluss verliere und wissenschaftsrelevante Entscheidungen künftig stärker von nichtwissenschaftlichem Personal mitbestimmt würden. Nach Auffassung der Beschwerdeführer könne dies die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigen.

Das Bundesverfassungsgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die angegriffenen Regelungen den Professorinnen und Professoren insgesamt weiterhin ein ausreichendes Maß an Mitbestimmung einräumen. Dadurch bleibe die Wissenschaftsfreiheit gewahrt, teilte das Gericht mit. Der entsprechende Beschluss des Ersten Senats war bereits Ende September gefasst worden und wurde nun veröffentlicht. Nach Einschätzung der Richter tragen die gesetzlichen Vorgaben dem verfassungsrechtlichen Schutz von Forschung und Lehre im Grundsatz Rechnung.

Gleichwohl sah das Gericht in einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf. Beanstandet wurden insbesondere Regelungen zur stimmberechtigten Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern des Personals aus Technik und Verwaltung in den Hochschulsenaten. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist deren Stimmgewicht bei Entscheidungen mit unmittelbarem Wissenschaftsbezug so ausgestaltet, dass es zu einem unverhältnismäßigen Einfluss kommen könne. In diesen Fällen könne die Wissenschaftsfreiheit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verletzt sein.

Das Land Thüringen wurde daher verpflichtet, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu überarbeiten. Für die Neuregelung setzte das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Ende März 2027. Bis dahin bleiben die beanstandeten Regelungen zwar anwendbar, müssen jedoch anschließend verfassungskonform angepasst werden.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Hochschulgesetznovelle von 2018, mit der Thüringen die Mitbestimmung an Hochschulen neu geregelt hatte. Seitdem sollen bestimmte Hochschulgremien paritätisch besetzt sein, also zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschullehrer, der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie des Personals aus Technik und Verwaltung bestehen. Ziel der Reform war es, die Beteiligung aller Statusgruppen an hochschulpolitischen Entscheidungen zu stärken.

Thüringens Wissenschaftsminister Christian Tischner (CDU) äußerte sich gegenüber Welt.de zufrieden mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss schaffe den notwendigen Rechtsfrieden, um den begonnenen Dialog mit den Hochschulen über die zukünftige Ausrichtung der Thüringer Hochschullandschaft konstruktiv fortzusetzen. Zugleich kündigte er an, dass die Landesregierung dem Landtag zeitnah Vorschläge zur Umsetzung der vom Gericht geforderten Änderungen unterbreiten werde.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bewertete den Karlsruher Beschluss positiv. Nach Ansicht von Andreas Keller, Vorstandsmitglied der GEW für Hochschule und Forschung, macht das Gericht deutlich, dass die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit nicht zwingend eine absolute Mehrheit von Professorinnen und Professoren in allen Hochschulgremien erfordere. Die Entscheidung habe daher über Thüringen hinaus Signalwirkung. Sie eröffne weiteren Bundesländern die Möglichkeit, die Mitbestimmung von Studierenden sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen auszubauen, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

Quelle: Welt.de