02.08.2025

Universitätsprofessor der Georg-August-Universität Göttingen erhält weniger Gehalt nach Gerichtsurteil

Wie das Wissenschaftsmagazin Forschung & Lehre berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ein Urteil gegen einen Universitätsprofessor der Georg-August-Universität Göttingen bestätigt, dem über Jahre hinweg sexualisierte Belästigung und herabwürdigendes Verhalten gegenüber weiblichen Hochschulangehörigen vorgeworfen wurde. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen aus dem Jahr 2023, die nun rechtskräftig ist.

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Nach dem Urteil wird das Gehalt des Professors für einen Zeitraum von fünf Jahren um monatlich rund 2.000 Euro gekürzt. Die Universität Göttingen hatte mit einer Disziplinarklage ursprünglich die Entfernung des Beamten aus dem Dienst angestrebt. Dieses Ziel wurde durch die Gerichtsentscheidung nicht erreicht.

Ob und in welcher Form der Professor künftig wieder an der Universität tätig sein wird, ist derzeit offen. Die Hochschule erklärte, das Urteil gemeinsam mit der betroffenen Fakultät umsetzen zu wollen, ohne nähere Angaben zur konkreten Ausgestaltung zu machen. Bereits vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts hatte die Universität dem Professor ein Hausverbot sowie ein Arbeitsverbot erteilt. Diese Maßnahmen blieben auch nach der erstinstanzlichen Entscheidung zunächst bestehen.

Nach Angaben des OVG Lüneburg sah es der Senat nach der Vernehmung von neun Zeuginnen und Zeugen sowie der Auswertung der bereits in der Vorinstanz erhobenen Beweise als erwiesen an, dass der Professor über mehrere Jahre hinweg Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen grenzüberschreitend berührt und sich ihnen gegenüber anzüglich geäußert hatte. Damit habe er seine beamtenrechtliche Pflicht zu einem achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verletzt.

Erschwerend wertete das Gericht laut Forschung & Lehre insbesondere das strukturelle Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich akademische Nachwuchskräfte gegenüber Professorinnen und Professoren befinden. Dieses gehe deutlich über ein übliches Vorgesetztenverhältnis hinaus. Der Senat kam zu dem Schluss, dass der Professor seine hervorgehobene Stellung ausgenutzt habe, um Macht auszuüben und die betroffenen Frauen in ihrer Würde zu verletzen.

Die Universität Göttingen reagierte mit Bedauern auf das Urteil. In einer Stellungnahme erklärte sie, man nehme die Entscheidung zwar respektvoll, zugleich aber enttäuscht zur Kenntnis. Dennoch sehe sich die Hochschule in ihrem konsequenten Vorgehen gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt bestätigt.

Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte die damalige Präsidentin der Universität, Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, dem Professor eine sogenannte Pflichtenmahnung ausgesprochen. Nach Auffassung des OVG blieb diese Maßnahme jedoch ohne nachhaltige Wirkung auf das Verhalten des Betroffenen.

Mildernd berücksichtigte das Gericht laut Urteil, dass das rund acht Jahre andauernde Disziplinarverfahren für den Professor eine erhebliche Belastung dargestellt habe. Zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils im Oktober 2023 war der Wissenschaftler 60 Jahre alt. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl der Professor als auch die Universität Rechtsmittel eingelegt, über die das OVG nun abschließend entschieden hat.

Quelle: Forschung & Lehre