Stiftungsprofessur – Geförderte Spitzenkompetenz durch starke Partnerschaften

Eine Stiftungsprofessur ist im Kern eine Professur, die nicht (oder nicht vollständig) aus dem Grundhaushalt der Hochschule bezahlt wird, sondern ganz oder teilweise durch einen externen Förderer getragen wird – häufig ein Unternehmen, eine Stiftung, ein Verband oder eine öffentliche Förderlinie, manchmal auch ein Mix. Das klingt zunächst nach einem simplen Geldfluss, ist in der Praxis aber eher ein Arrangement aus Erwartung, Reputation und Governance: Die Hochschule gewinnt Tempo und thematische Schlagkraft, der Förderer gewinnt Sichtbarkeit und Anschlussfähigkeit an Wissenschaft – und die Professorin oder der Professor sitzt genau in dieser Reibungszone. Wichtig ist dabei der Unterschied, der in seriösen Modellen ausdrücklich betont wird: Eine Stiftungsprofessur soll keine Auftragsforschung sein; die wissenschaftliche Arbeit bleibt in Verantwortung der Hochschule, dienstrechtlich und in der Regel auch eigentumsrechtlich hinsichtlich der Ergebnisse.

In Deutschland sind Stiftungsprofessuren längst kein exotisches Randphänomen mehr, sondern ein verbreitetes Instrument, um neue Felder aufzubauen, Transfer zu verstärken oder Personal zu gewinnen, das man aus dem laufenden Budget sonst nicht kurzfristig realisieren könnte. 

Finanzierung und Laufzeit

In der Realität entscheidet sich die Qualität einer Stiftungsprofessur oft weniger am Etikett als an drei harten Parametern: Fördervolumen, Laufzeit und Anschlussfähigkeit. Häufig wird eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart; zehn Jahre kommen vor, sind aber eher die Ausnahme. Nicht selten steht – ausgesprochen oder unausgesprochen – die Erwartung im Raum, dass die Professur nach Ablauf der Förderung verstetigt, also in eine regulär finanzierte W2- oder W3-Professur überführt wird. Genau hier beginnt die doppelte Wahrheit: Verstetigung kann ein strategischer Gewinn sein, weil ein Thema dauerhaft verankert wird; sie kann aber auch zu einem Haushaltshebel werden, wenn Hochschulen in der Förderphase Strukturen aufbauen, die später aus Grundmitteln weiterlaufen müssen. Daten aus dem Hochschul-Barometer zeigen, dass Stiftungsprofessuren für Förderer ein substanzielles Investment sind und typischerweise über mehrere Jahre angelegt werden; parallel existieren Programme, in denen für Stiftungsprofessuren beträchtliche jährliche Fördersummen vorgesehen sind – was den Druck erhöht, nach Ablauf nicht einfach „zurückzubauen“. Dieser Mechanismus ist nicht per se problematisch, aber er zwingt zu Ehrlichkeit: Verstetigung ist kein Wohlfühlwort, sondern eine Haushaltsentscheidung mit langfristigen Folgen, die idealerweise bereits zu Beginn realistisch durchkalkuliert wird

Berufung, Unabhängigkeit und die Vertragslogik dahinter

Der neuralgische Punkt ist fast immer die Frage: Wer entscheidet? In Deutschland gilt für Professuren grundsätzlich das Prinzip eines objektiven, offenen und vergleichenden Berufungsverfahrens; das ist nicht nur „gute Praxis“, sondern hängt mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern zusammen. Förderer können Wünsche haben – thematische Schwerpunkte, Transferziele, Kooperationsformate – doch die akademische Legitimation steht und fällt damit, dass die Hochschule die Berufung nicht aus der Hand gibt. In seriösen Konstruktionen wird das im Vertrag klar abgebildet:

Die Hochschule ist Dienstherrin bzw. Arbeitgeberin, sie definiert Aufgabenprofil und Auswahlprozess, und der Förderer wird – wenn überhaupt – über Beiräte oder Austauschformate eingebunden, die keine Berufungsentscheidung ersetzen. Gleichzeitig wäre es naiv, so zu tun, als gäbe es keinerlei Einfluss: Er entsteht manchmal nicht durch offene Weisung, sondern durch Erwartungsmanagement, durch die Frage, welche Projekte „gut ankommen“, oder durch den Umstand, dass eine Professur im Kern auf Zeit finanziert ist. Gerade deshalb sind sauber formulierte Verträge und verfahrensfeste Berufungen kein Formalismus, sondern eine Art Schutzgeländer – für die Wissenschaft, aber auch für den Förderer, der sonst sehr schnell im Verdacht steht, sich Forschung einzukaufen. 

Chancen: Forschung, Transfer und Lehre mit Rückenwind

Es gibt gute Gründe, warum Stiftungsprofessuren oft erstaunlich produktiv sind: Sie können Tempo schaffen, wo Haushaltslogik sonst bremst, und sie können Themen ermöglichen, die quer zu klassischen Fakultätsgrenzen liegen – etwa neue Technologien, interdisziplinäre Felder oder gesellschaftliche Transformationsfragen. Für Förderer kann das ebenfalls sinnvoll sein: Statt kleinteiliger Einzelprojekte entsteht eine dauerhafte wissenschaftliche Adresse, ansprechbar für Kooperation, Weiterbildung, Transfer.

Für die Lehre kann eine Stiftungsprofessur ein echter Gewinn sein, wenn sie nicht nur ein Forschungsschild an die Tür hängt, sondern Curricula modernisiert, Praxisbezug sauber integriert und Studierenden Zugänge zu Netzwerken eröffnet, ohne sie zu reinen „Nachwuchskräften“ für eine Branche zu degradieren. Gerade öffentliche Förderlinien, die Stiftungsprofessuren unterstützen, argumentieren häufig mit struktureller Stärkung und nachhaltigem Kompetenzaufbau – also genau dem Gegenteil von kurzatmiger Projektlogik. In der besten Version wird die Partnerschaft dann zu einer Art Brücke: Die Hochschule bleibt wissenschaftlich frei, bekommt aber zusätzliche Ressourcen, um Relevanz nicht nur zu behaupten, sondern auszuhalten – inklusive der Mühe, Ergebnisse zu erklären, zu testen, zu übertragen.

Praxisfragen: Governance, Transparenz, Rechte an Ergebnissen

In der Praxis entscheidet sich die „Stabilität“ einer Stiftungsprofessur an Details, die in Hochglanzbroschüren selten vorkommen: Wie transparent wird die Förderung ausgewiesen – auf Website, in Berichten, in der Außendarstellung? Wie wird Austausch organisiert, ohne dass daraus faktische Steuerung wird – etwa über einen Beirat mit klarer Rolle, der beraten darf, aber nicht bewertet wie ein Auftraggeber?

Wie wird mit Publikationen umgegangen: Gibt es Verzögerungsrechte, Vorabprüfungen, Vertraulichkeitsklauseln – oder bleibt die Publikationsfreiheit unangetastet? Und wie sauber ist der Punkt Eigentum an Forschungsergebnissen geregelt? Seriöse FAQ- und Musterinformationen aus dem Stiftungsbereich betonen, dass Ergebnisse dienstrechtlich bei der Hochschule liegen; zugleich können natürlich Kooperationsprojekte, Patente, Software oder Daten Fragen aufwerfen, die man nicht mit einem Satz erschlägt. Wer eine Stiftungsprofessur „stark“ machen will, denkt deshalb weniger in PR-Kategorien und mehr in belastbaren Spielregeln: klarer Vertrag, klare Rollen, klare Kennzeichnung, klare Exit- und Verstetigungslogik. Denn am Ende ist eine Stiftungsprofessur keine romantische Mäzenaten-Geschichte, sondern ein institutionelles Konstrukt, das nur dann Spitzenkompetenz erzeugt, wenn es rechtlich und kulturell stabil gebaut ist.